ICV-Vorstand engagiert sich für die „Controller-Zunft“

ICV-Vorstand engagiert sich für die „Controller-Zunft“
Auf der ICV Mitgliederversammlung Ende April hatte der neue Executive Advisor for Regulations & Methods Prof. Dr. Werner Gleißner davon berichtet, dass das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinen Entwürfen für die neuen Standards starken Bezug auf Themen nimmt, die den Kern der Controller-Arbeit betreffen. Dazu zählen beispielsweise Planung, Beurteilung von Risiken oder auch Unternehmensbewertung und Kapitalkosten. .
Dies nahm der Vorstand zum Anlass, sich neben den üblichen Aufgaben mit zwei eigenen Stellungnahmen aktiv in den Diskussionsprozess zu den IDW-Entwürfen einzubringen. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Gleißner entwickelte eine gut zehnseitige Stellungnahme zum „IDW ES 1 n.F.: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“. Eine noch umfangreichere, zweite Stellungnahme wurde zum IDW ES 16: „Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG“ erstellt. Diese entstand in Kooperation mit Vertretern der Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V (DGfKM) und der Risk Management & Rating Association e.V. (RMA). Neben der sehr starken Vorleistung von Prof. Gleißner – vielen Dank dafür – brachten sich Annegret Glöckner (Executive Advisor für Firmenmitgliedschaften) und Matthias von Daacke, Prof. Christoph Eisl sowie Guido Kleinhietpaß vom ICV-Vorstand ein.
Es zeigte sich im Nachhinein, dass diese intensive Arbeit von Bedeutung war. Es gab fast 20 Stellungnahmen zum IDW ES 1 n.F.: Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, zahlreiche Professoren sowie die European Association of Certified Valuators and Analysts e.V. und die Bundessteuerberaterkammer beteiligten sich.
Für Interessierte hier zum Nachlesen der Link zu den einzelnen Stellungnahmen: https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/entwuerfe/stellungnahmen/s-entwuerfe/
So unterschiedlich die Beteiligten und die Stellungnahmen waren, so vielschichtig zeigte sich auch die gemeinsame Aussprache und Diskussion Ende Juni. Neben zahlreichen Fragen zu Begrifflichkeiten (z.B. Zukunftserfolgsplanung vs. Managementerfolgsplanung oder z.B. Sachverständiger vs. Gutachter) drehte sich eine erste intensive Diskussion um die Frage, was die führende Sicht auf einen Standard sei. Vereinfacht gesagt standen sich betriebswirtschaftliche und juristische Sichtweisen gegenüber. Die Juristen strebten vor allem an, die herrschende Rechtsprechung abzubilden. Die Betriebswirte hingegen bildeten einen Gegenpol zu den jüngsten Urteilen, um in Zukunft betriebswirtschaftlich sinnvollere Urteile zu erhalten (insbesondere bei der Abbildung von echten und unechten Synergien).
Eine zweite Diskussionslinie befasste sich mit der Frage, wie ein neuer Standard konkret ausgestaltet sein sollte. Verglichen mit entsprechenden Standards aus Österreich, die zum Teil sehr präzise sind, überlegt das IDW eher, erläuternde Kommentierungen und Aufsätze zur Verdeutlichung herauszugeben, als den Standard mit mehr Details zu füllen. Diese scheinbar harmlose Frage hatte es aber in sich. Aus Sicht des ICV ist es wesentlich, dass klare Kriterien benannt sind, welche die Wirtschaftsprüfer erwarten, um eine vorhandene Planung als ausreichend und verwendbar anzusehen.
Wann ist die controllerische Planung gut genug, dass sie den Ansprüchen des IDW ES 1 n.F. genügt? Gibt es dafür allgemeingültige Regeln und Anforderungen oder hängen die Anforderungen vom Zweck der Bewertung (z.B. Entschädigung von Minderheitsaktionären oder z.B. Bilanzierung von Beteiligungen) Anders formuliere: Wann erstellt der Wirtschaftsprüfer eine eigene Planung und ignoriert die von der Controllerabteilung erstellte Planung?
Als Leiter/Leiterin Controlling könnten einem beim Lesen dieser Zeilen durchaus kalte Schauer über den Rücken laufen. Andere Leserinnen und Leser wiederum begrüßen vielleicht, dass endlich Bewegung in die Diskussion um die Qualität der Planung kommt. Und möglicherweise verspüren manche sogar den Impuls, sich aktiv einzubringen und an Stellungnahmen zu zukünftigen Standards mitzuwirken.
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