Diese Gesetze und Standards rund um die Nachhaltigkeit sollten Sie kennen
Quelle Youtube-Video: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eV https://dgvn.de/
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Gesetze und Standards
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist am 27. Juni 2022 in seiner neuesten Fassung in Kraft getreten. Der neue Kodex enthält aktualisierte Grundsätze und erweiterte Empfehlungen für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Besonderes Gewicht wird auf nachhaltige Unternehmensführung gelegt. Unternehmensvorstände sind gehalten, die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken genauso wie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Ökologische und soziale Ziel sind auch in der Unternehmensplanung und -Strategie zu berücksichtigen.
Im September 2001 hat die Bundesministerin der Justiz eine Regierungskommission eingesetzt, die am 26. Februar 2002 erstmals den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet hat. Mit diesem soll die Transparenz der in Deutschland geltenden Regeln der Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren erhöht werden. Ziel ist es, das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Die Wortlaut-Fassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
...durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen & Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten
Große Unternehmen von öffentlichem Interesse sind verpflichtet, einmal jährlich ihre Strategien, Risiken und Ergebnisse hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung sowie Diversität in Leitungs- und Kontrollorganen offenzulegen. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ wurden die Vorgaben in Deutschland in nationales Recht überführt. Sie sind im Handelsgesetzbuch geregelt (§§289b bis 289e, 315b bis 315c HGB-E und §§289f, 315d HGB-E).
Das weltweit von Unternehmen und Organisationen genutzte Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es wurde entwickelt von der Global Reporting Initiative (GRI). Gefordert werden unter anderem Angaben zu den Bereichen
- Strategie
- Wesentlichkeit
- Einbindung von Stakeholdern
- Managementansatz
- Indikatoren zu Ökonomie, Ökologie und Soziales
Ergänzt werden können diese um branchenspezifische Informationen.
Das Rahmenwerk wurde im Oktober 2016 von der GRI zu den Sustainability Reporting Standards weiterentwickelt.
Das Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es wurde entwickelt vom Rat für Nachhaltige Entwicklung mit dem Ziel, Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen transparent und vergleichbar zu machen. Der Kodex umfasst 20 Kriterien. Teilnehmende Unternehmen berichten regelmäßig in Entsprechungserklärungen. Dabei geben sie an, wie stark sie den Kriterien entsprechen (comply) bzw. weshalb sie über bestimmte Kriterien nicht berichten (explain). Es bestehen branchenspezifische Ergänzungen und Leitfäden.
Das Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie wurden entwickelt von der Global Reporting Initiative (GRI) und sind eine Weiterentwicklung der GRI G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Sustainability Reporting Standards bestehen aus 36 Modulen:
- 3 allgemeinen Standards (Grundlagen, Allgemeine Angaben, Managementansätze)
- 33 themenspezifische Standards für die Bereiche Umwelt, Wirtschaft und Soziales
Der Bericht nach den GRI Standards muss sowohl die Anforderungen der drei allgemeinen Standards erfüllen als auch Angaben zu den themenspezifischen Standards enthalten, die im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse als relevant identifiziert wurden.
Darin versammelte Unternehmen sind verpflichtet zu berichten, wie groß ihre Fortschritte sind bei Umsetzung der zehn Prinzipien des Global Compact sowie im Hinblick auf ihre Aktivitäten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Jährlich wird an die Stakeholder berichtet in der Communication on Progress (POG). Das sorgt für
- Transparenz
- Verbesserung unternehmerischer Aktivitäten
- Lerneffekte (Verbreitung von Best Practice)
- Integrierung des UN Global Compact und der Vereinten Nationen
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen, die nicht ausreichend Ressourcen für einen regulären Fortschrittsbericht haben, können den Global Compact mit dem Express Communication on Progress (COP) unterstützen. Dieser besteht lediglich aus drei Ja- oder Nein-Fragen.
Handlungsanleitung für eine integrierte Berichterstattung des International Integrated Reporting Council (IIRC). Integrated Reporting als ganzheitliches Konzept verbindet die klassische Finanzberichterstattung mit nicht-finanziellen Berichtselementen. Dabei stehen Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie im Mittelpunkt. Das Framework benennt Berichtsinhalte. Es enthält vorwiegend allgemeine Anforderungen an die integrierte Berichterstattung.
Das Sustainability Accounting Standards Board (SASB) erstellt als US-amerikanische gemeinnützige Organisation branchenspezifische Standards zur Bilanzierung von wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environment, Social und Governance, ESG).
Umwelt-Audit, entwickelt von der Europäischen Union, für Unternehmen und Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Neben dem freiwilligen Umweltmanagement und der Umweltbetriebsprüfung gehört die regelmäßige Veröffentlichung einer Umwelterklärung dazu.
Prüfungsstandard mit Bestimmungen zur Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen, initiiert im Rahmen eines Multistakeholder-Prozesses von der gemeinnützigen Organisation AccountAbility. Nachhaltigkeitsprüfungen nach AA1000AS (2008) umfassen Beurteilungen der Art und des Umfangs der Einhaltung der drei AA1000 AccountAbility Prinzipien, außerdem optional die Bewertung, wie verlässlich die berichteten Angaben zu Nachhaltigkeitsleistungen sind.
Unternehmen müssen laut britischem Gesetz jährlich eine „Slavery and Human Trafficking“-Erklärung abgeben. Darin ist anzugeben, wie das Unternehmen gegen Zwangsarbeit, Menschenhandel und Sklaverein in der Lieferkette vorgeht. Diese Erklärung müssen auch Unternehmen abgeben, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, dort aber geschäftlich tätig sind und weltweit mehr als 36 Millionen Pfund erwirtschaften.