Controlling-Fachtagung Banken

Der ICV-Branchenarbeitskreis Banken des ICV lädt auf Freitag, 12. Oktober 2018, zur Controlling-Fachtagung Banken nach Frankfurt am Main ein. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Digitalisierung und Bank der Zukunft – Herausforderungen für den Controller“.

Die Mitglieder des Branchenarbeitskreises wollen mit den Besuchern diskutieren, wie die Zukunft des Bankcontrollings vor dem Hintergrund der Digitalisierung - im Finanzbereich häufig verbunden mit dem Schlagwort FinTech - aussieht. 


DAS PROGRAMM

09.00 bis 09.15 Uhr
Begrüßung
Daniel Keller - Berliner Volksbank e.G. / Leiter ICV-Branchenarbeitskreis Banken
Peter Merz - vanedo GmbH

09.15 bis 10.15 Uhr
Herausforderungen der Digitalisierung aus Sicht HR

Verena de Haas - Stellvertr. Direktorin Abteilungsleiterin Personalentwicklung und -marketing DZ BANK

10.15 bis 11.00 Uhr
Herausforderungen der Digitalisierung aus Sicht eines Personalberaters, Vorstellung aktueller Strukturen
Christoph Niewerth - Vorstand Hays AG

11.00 bis 11.30 Uhr
Pause

11.30 bis 12.30 Uhr
Risikomanagement im Umbruch

Klaus Leusmann - Leiter zeb.Akademie

12.30 bis 13.30 Uhr 
Lunch

13.30 bis 14.30 
Künstliche Intelligenz

Thomas Mick - CONTURN AIG GmbH

14.30 bis 15.15 Uhr 
Die Institutsvergütungsordnung und der Controller

Gero von Kietzell - Konzern-Strategie und Controlling DZ Bank

15.15 bis 15.30 Uhr
Wrap-up & Organisatorisches

Daniel Keller

ca. 15.30 Uhr
Ende der Veranstaltung


Freigebene Vortragsunterlagen vergangener Tagungen

Controlling-Fachtagung 2017


Hinweis

Während der Veranstaltung werden Bildaufnahmen gemacht. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zweck der öffentlichen Dokumentation der Veranstaltung und der Arbeit des ICV, z.B. Website und den ICV-Kanälen in den sozialen Medien oder in Publikationen des ICV, einverstanden.

Bitte teilen Sie dem Photografen/-in direkt mit, sollten Sie keine Aufnahmen von sich wünschen. 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm bei gegebenem Anlass zu ändern. 

Absage einer ICV-Veranstaltung durch den ICV: Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren erstattet der ICV. Sonstige Kosten, die aufgrund unserer Absage für Sie entstehen (z.B. Gebühren für Hotel, Anreise, Stornogebühren) können wir nicht ersetzen. Reisegebühren können in vertretbarem Umfang auf andere ICV-Veranstaltungen angerechnet werden.